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Deckschichtablösungen bei Mehrschichtparkett bleiben aktuell. Sollte man die Anforderungen an die Verleimungsgüte hoch halten, auch im Sinne des Ansehens von Parkett?
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Hierzu antwortete bwd-Experte Andreas Rapp in der Ausgabe 8/2010:
Auf jeden Fall. Über die Fälle im vergangenen Winter – chinesische Produkte, bei denen fehlerhafte Harnstoff-Formaldehydharz-Verleimungen zu Schäden führten – ist hier bereits berichtet worden. Schuld war ein zu dünner Faserbelag auf minderwertigen Trägerplatten. Dieses Bruchbild ist keinesfalls als Holzbruch zu werten. Deshalb sollten an die Verleimungsgüte hohe Anforderungen gestellt werden. Sonst ist zu befürchten, dass Billigprodukte den Ruf des Parketts beschädigen. Doch auch der Kunde muss in die Verantwortung genommen werden. Zumal dann, wenn er unrealistische Vorstellungen hat: Wer die schmalsten Fugen will, muss auch bereit sein, dafür einen hohen winterlichen Klimatisierungsaufwand zu betreiben. Aber nochmals: Zu trockenes Raumklima darf nicht für eine Deckschichtablösung, also eine Totalzerstörung des Parkettelements verantwortlich gemacht werden.
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