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Ab 1.1.2011 steht Mehrschichtparkett in der Bauregelliste für Importeure, die aus unterschiedlichen Quellen ihre Produkte beziehen. Muss alles geprüft werden? Und von wem?
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Hierzu antwortete bwd-Experte Norbert Strehle in der Ausgabe 8/2010:
Ja, ab Januar 2011 müssen auch mehrschichtige Parkettfußböden sowie die Hilfswerkstoffe zur Verlegung und Oberflächenbehandlung über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung verfügen. Über diese entscheidet das DIBt. Dafür müssen die Hersteller ihre Produkte auf die Einhaltung der normativ geregelten Eigenschaften und Merkmale prüfen lassen. Letztlich ist derjenige verantwortlich, der Produkte nach Deutschland importiert. Selbstverständlich müssen die Prüfungen, die für die Zulassung Voraussetzung sind, durch qualifizierte Prüfinstitute durchgeführt werden. Diese müssen allerdings nicht in Deutschland angesiedelt sein. Generell gilt: Es ist kaum davon auszugehen, dass Parkett fernöstlicher Hersteller über die erforderlichen Prüfzeugnisse verfügt. Ratsam wird jedoch sein, zum Beispiel beim DIBt zu überprüfen, ob das Produkt auch tatsächlich über eine bauaufsichtliche Zulassung verfügt.
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