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"Parkett in leerstehenden Räumen" heißt Merkblatt Nr. 34 der Interessengemeinschaft der schweizerischen Parkettindustrie. Was hat den Verband zu dem Merkblatt veranlasst?
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Hierzu antwortete bwd-Experte Beni Lysser in der Ausgabe 3/2010: In Neubauten werden oft nicht alle Räume oder Wohnungen sofort genutzt oder bewohnt. Auch Ferienwohnungen stehen oftmals über viele Wochen oder Monate leer und werden in dieser Zeit nicht oder ungenügend belüftet. Dadurch können verschiedene Schäden am natürlichen Holzfußboden entstehen, der auf die Umgebungsbedingungen reagiert. Fugenbildungen durch hohe Temperaturen gehören dazu, genauso wie ungünstige Luftfeuchtigkeiten aufgrund von Zwangsbelüftungen oder dauerhaft gekippten Fenstern. Sie führen im Winter zu nochmals verminderten Luftfeuchtigkeiten und im Sommer zu zusätzlich erhöhten Raumluftfeuchten und steigern das Risiko von Schäden. Speziell in leerstehenden Neubauten kann alkalisch angereicherter Wasserdampf aus trocknenden Wänden, Putzen oder dem Beton empfindlichen Parketthölzern zu schaffen machen. Das Parkett verfärbt sich dunkelschwarz.
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