Gehen wir mal davon aus, das vor Angebotsabgabe eine Vorortbesichtigung stattfand.
Wäre es da nicht Recht und billig den Auftraggeber /Architeckten gleich auf Erkennbare Problematiken hinzuweisen, das dieser die Ausschreibung zurück nimmt und neu verfasst.
Bzw. der Auftraggeber nicht Äpfel mit Birnen vergleicht.
Ich sage es mal so:" Wer Bedenken anmelden muß hat von seinen Job wenig , zu wenig Ahnung."
Wir reden nicht von Nachträgen wegen Änderungen, oder Bedenken zwecks Zeitverzug.
Und auch nicht von ein paar Rissen.
Was wurde den vor Abgabe was geprüft, wohl nur aufgemessen ?
Ehrliche Angebote sehen anders aus.
Aber meist bekommt halt der den Zuschlag der am meisten vergisst.
Und mit denen soll ich Mitleid haben ?
Oder Tipps geben , wie die Ihren Kopf aus der Schlinge ziehen?
Da gibt es ein klares , Nein.
Gruß Bodenleger
PS. Ist es nicht sogar Pflicht den Ausschreiben vor Abgabe auf Fehler /Probleme hinzuweisen.
Wir machen das schon immer.
Vielleicht bekomme ich deswegen bei diesen Architekten weniger bis keine Anfragen /ausschreibungen
mehr.
Und so haben wir mehr Zeit für Private kleinere Anfragen.:d/
Das lohnt sowieso mehr.