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Bedenken beim Untergrund Nützliche Funktionen
Redaktion bwd
Geschrieben: Monday, March 08, 2010 1:24:12 PM
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Reicht es aus, im Falle von erkennbaren Problemen vor der Belagverlegung Bedenken geltend zu machen, indem man sagt: Der Untergrund ist zu feucht oder zu rissig?
Redaktion bwd
Geschrieben: Monday, March 08, 2010 1:24:56 PM
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Hierzu antwortete bwd-Experte Karsten Krause in der Ausgabe 3/2010:

Nach allgemeinen Erfahrungen reicht es nicht aus, lediglich seine Bedenken gegenüber dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen, ohne zu präzisieren, was der vorgefundene Zustand für Folgen für das Gewerk haben kann. Wenn es im Streitfall um diese Fragen geht, berufen sich die Beteiligten gerne darauf, dass lediglich der Fachhandwerker die bautechnischen Gegebenheiten kennen muss, die mit seiner Leistung in Zusammenhang stehen. Der Architekt könne nicht alle Gewerke so gut kennen, dass ihm Folgen, die aus fehlerhaften Voraussetzungen entstehen, geläufig sind. Es genügt also nicht, zu schreiben, die Belegreife ist noch nicht gegeben oder die obere Randzone ist zu labil. Es müssen die möglichen Konsequenzen aufgezeigt werden: Es kann Knarren, Nähte können aufgehen, der Belag kann Blasen bekommen. Diese Hinweise in der schriftlichen Bedenkenanmeldung sind wichtig, um im Streitfall Bestand zu haben.
Bodenleger
Geschrieben: Wednesday, June 16, 2010 7:12:06 PM
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Mitglied seit: 1/22/2010
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Punkte: 60
Wohnort: egal
Gehen wir mal davon aus, das vor Angebotsabgabe eine Vorortbesichtigung stattfand.
Wäre es da nicht Recht und billig den Auftraggeber /Architeckten gleich auf Erkennbare Problematiken hinzuweisen, das dieser die Ausschreibung zurück nimmt und neu verfasst.
Bzw. der Auftraggeber nicht Äpfel mit Birnen vergleicht.
Ich sage es mal so:" Wer Bedenken anmelden muß hat von seinen Job wenig , zu wenig Ahnung."
Wir reden nicht von Nachträgen wegen Änderungen, oder Bedenken zwecks Zeitverzug.
Und auch nicht von ein paar Rissen.
Was wurde den vor Abgabe was geprüft, wohl nur aufgemessen ?
Ehrliche Angebote sehen anders aus.
Aber meist bekommt halt der den Zuschlag der am meisten vergisst.
Und mit denen soll ich Mitleid haben ?
Oder Tipps geben , wie die Ihren Kopf aus der Schlinge ziehen?

Da gibt es ein klares , Nein.

Gruß Bodenleger

PS. Ist es nicht sogar Pflicht den Ausschreiben vor Abgabe auf Fehler /Probleme hinzuweisen.
Wir machen das schon immer.
Vielleicht bekomme ich deswegen bei diesen Architekten weniger bis keine Anfragen /ausschreibungen
mehr.Think
Und so haben wir mehr Zeit für Private kleinere Anfragen.:d/
Das lohnt sowieso mehr.Boo hoo!
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