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Die DIN 18560 verlangt vom Estrichleger, dass er eine für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Oberfläche zu Verfügung stellt. Wer sollte das Anschleifen vornehmen?
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Hierzu antwortete bwd-Experte Oliver Erning in der Ausgabe 3/2010:
Jeder Estrich muss vor der Belagverlegung maschinell angeschliffen werden, obwohl die Anforderungen an die Oberflächenqualität je nach Belag höchst unterschiedlich sein können. Das Anschleifen sollte allerdings nicht der Estrichleger, sondern der Bodenleger übernehmen. Das hat ganz praktische Gründe. Nimmt der Estrichleger die Maßnahme vor, folgen in der Regel andere Gewerke, die für Verunreinigungen auf der Baustelle sorgen und die erbrachte Leistung wieder nichtig machen. Verunreinigungen sind unabhängig davon vom Verursacher zu beseitigen. Da aber für das in jedem Fall erforderliche Anschleifen der Zeitpunkt entscheidend für den Erfolg der Verlegung ist, sollte das der Bodenleger übernehmen. Das bringt ihm die höchste Sicherheit. Allerdings: Das Anschleifen des Estrichs ist eine zu bezahlende Leistung. Das steht auch so in der DIN 18365 Abschnitt 4.1.2 Bodenbelagarbeiten.
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