Deutscher Sachverständigentag: Fachwelt stellt sich gegen Estrich-Feuchtegrenzwert

Der in der DIN 18560-1 Tabelle 8 (Ausgabe 11-2015) aufgeführte Feuchtegrenzwert von ≤ 0,5 CM-% für beheizte Calciumsulfatestriche spiegelt nicht die vorherrschende Meinung der Fachwelt und somit nicht die Allgemeine Regel des Faches wieder.

Der Deutsche Sachverständigentag des Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik sowie des Bundesverbandes der vereidigten Sachverständigen für Raum und Ausstattung e.V. hat am 30. Mai und 1. Juni 2017 in Kassel getagt. 170 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige aus dem Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe, Experten aus der Industrie (Anwendungstechnik) sowie Mitglieder aus dem Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik und dem Bundesverband der vereidigten Sachverständigen für Raum und Ausstattung e.V. haben sich über die jüngsten Entwicklungen im Sachverständigenwesen und der Branche ausgetauscht, um einheitliche Standards für die Beurteilung von Fußböden sicherzustellen. Dabei wurden insbesondere die Entwicklungen in der Normung besprochen.

Der Deutsche Sachverständigentag spiegelt mit seiner umfassenden Zusammensetzung die allgemeine Branchenmeinung auf dem Fachgebiet der Parkett- und Fußbodentechnik wieder.

Konsens in zwei wesentlichen Punkten

Die versammelte Fachwelt aus Industrie und Handwerk hat in zwei wesentlichen Punkten Konsens festgestellt:

1. Der in der DIN 18560-1 Tabelle 8 (Ausgabe 11-2015) aufgeführte Feuchtegrenzwert von ≤ 0,5 CM-% für beheizte Calciumsulfatestriche spiegelt nicht die vorherrschende Meinung der Fachwelt und somit nicht die Allgemeine Regel des Faches wieder. Der maßgebliche Feuchtegrenzwert für Untergründe aus beheizten Calciumsulfatestrichen liegt demnach für die Verlegung von Parkett und Bodenbelägen bei ≤ 0,3 CM-%.

2. Die geforderten Feuchtegrenzwerte von zementären und calciumsulfatgebundenen Untergründen sind durch das gewerkeübliche Messverfahren mit dem CM-Gerät zu ermitteln. Die Messung mittels der Darrmethode bleibt den Sachverständigen vorbehalten .