Bei Betriebsprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen des Finanzamts fallen bei den Eingangsrechnungen von Handwerksbetrieben häufig Steuernachzahlungen an. Denn viele Eingangsrechnungen enthalten nicht die in § 14 Umsatzsteuergesetz geforderten Rechnungsinhalte.
Wie Rechnungen aussehen sollten und welche steuerlichen und inhaltlichen Besonderheiten zu beachten sind, erfahren Sie im Themenpaket von unserem Steuerexperten Bernhard Köstler.
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