Steuer aktuell

Solidaritätszuschlag: Kein Einspruch mehr notwendig

Da sieht man einmal, wie schnell das Bundesfinanzministerium reagieren kann. Nur wenige Wochen, nachdem ein Finanzgericht die Erhebung des Solidaritätszuschlags zur Überprüfung an die Bundesverfassungsrichter gegeben hat, verspricht das Bundesfinanzministerium unbürokratische Rechte für betroffene Steuerzahler.