Wer mit einem im Ausland ansässigen Unternehmer Geschäfte tätigt, benötigt meist dessen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kurz USt-Id-Nr. Das Bundeszentralamt für Steuern stellt seit 1. März 2010 eine neue Schnittstelle für die elektronische Bestätigung der ausländischen USt-Id-Nr. zur Verfügung.
Neu ist an dieser Schnittstelle, dass diese in einer besonders geschützten Version (SSL-Verschlüsselung) zur Verfügung gestellt wird. Das Bundeszentralamt für Steuern verweist auf seiner Homepage auf diese neue Schnittstelle und darauf, dass bei Verwendung dieser Schnittstelle beim abfragenden Unternehmen ein entsprechendes Zertifikat installiert werden muss.
Im Bestätigungsverfahren erhalten anfrageberechtigte Unternehmen vom Bundeszentralamt für Steuern Auskünfte, ob die ausländische USt-Id-Nr. gültig ist und ob die Angaben zum Firmennamen, Firmenort des im Ausland ansässigen Geschäftspartners korrekt sind.
Tipp: Um die Bestätigungsabfrage zur ausländischen USt-Id-Nr. starten zu können, benötigen Unternehmer als erstes eine eigene deutsche USt-Id-Nr. und eben das Zertifikat für die neue SSL-verschlüsselte Schnittstelle. Wer die elelktronische Abfrage scheut, kann die Anfrage auch per Post, Telefon, Fax oder E-mail ans Bundeszentralamt für Steuern richten.
dhz