Newsletter

Abonnieren Sie den Newsletter von 'bwd'!
Abonnieren Sie den Newsletter von 'bwd'! mehr Informationen »

bwd Objekt des Monats

Süße Verführung auf dem Parkett mehr »

Objekt des Monats weitere Objekte »
bwd Schadensfall
Steuer aktuell

Firmenwagen: Neue Spielregeln ab 2010 beachten

 
 

Letztes Jahr hat das Bundesfinanzministerium ein umfangreiches Infoschreiben zur Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs zu Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb veröffentlicht. Teile dieses Schreibens sind erstmals seit 1. Januar 2010 anzuwenden (BMF, Schreiben v. 18. November 2009, Az.: IV C 6 – S 2177/07/10004, Tz. 12 und Tz. 36). Die Deutsche Handwerks Zeitung zeigt auf, was seit Januar 2010 zu beachten ist.

Die Änderungen betreffen vor allem Einzelunternehmer, die betriebliche Fahrzeuge privat und zur Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb nutzen. Folgende Neuregelungen sind zu beachten:

Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Betrieb, muss grundsätzlich für jedes dieser Fahrzeuge ein Privatanteil versteuert werden. Kann jedoch glaubhaft nachgewiesen werden, dass bestimmte Fahrzeuge definitiv nicht privat genutzt werden oder dafür nicht geeignet sind (z.B. Wagen mit eingebauten Werkzeugschränken), ist für diese Fahrzeuge kein Privatanteil zu versteuern.

Nutzen mehrere Personen – der Einzelunternehmer und seine Mitarbeiter – den Firmenwagen, ist der nach der Ein-Prozent-Regelung ermittelte Privatanteil nach der Zahl der Nutzungsberechtigten aufzuteilen. Im Klartext bedeutet das: Nicht jeder muss ein Prozent des Listenpreises versteuern, sondern jeder nur einen Teil davon.

Tipp: Wird in einem Einzelunternehmen ein Fahrzug tatsächlich nicht privat oder zu Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb genutzt, steht der Betriebsinhaber im Zweifel letztendlich nur dann auf der sicheren Seite, wenn er für dieses Fahrzeug ein Fahrtenbuch führt.

dhz