Steuer aktuell
Letztes Jahr hat das Bundesfinanzministerium ein umfangreiches Infoschreiben zur Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs zu Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb veröffentlicht. Teile dieses Schreibens sind erstmals seit 1. Januar 2010 anzuwenden (BMF, Schreiben v. 18. November 2009, Az. IV C 6 – S 2177/07/10004, Tz. 12 und Tz. 36). Die Deutsche Handwerks Zeitung zeigt auf, was seit Januar 2010 zu beachten ist.
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