Wer seinen Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt und noch in diesem Jahr ein Betriebsauto braucht, sollte Leasing in Erwägung ziehen. Denn der Leasing-Vertrag wirkt sich steuerlich besser aus als ein Kauf: Die Sonderzahlung garantiert eine hohe Gewinnminderung.
Dieser Vergleich verdeutlicht die Ersparnis:
• Kauf eines Pkw im Dezember 2009: Bei Kauf oder Ratenkauf eines Betriebs-Pkw im Dezember dürfte der Handwerksbetrieb nur für einen Monat die Abschreibung vom Gewinn abziehen.
Beispiel: Kauf eines Pkw für 30.000 Euro, Nutzungsdauer 6 Jahre, Jahresabschreibung für degressive Abschreibung 7.500 Euro; da der Pkw jedoch erst im Dezember erworben wurde, belaufen sich die Betriebsausgaben auf gerade mal 625 Euro (7.500 Euro x 1/12).
• Leasing eines Pkw im Dezember 2009: Wird der Pkw dagegen geleast und es liegt kein Leasing-Vertrag vor, der einem Ratenkauf gleichgestellt wird, darf die Sonderzahlung in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen werden. Das funktioniert jedoch nur bei der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.
Beispiel: Leasing eines Pkw, Sonderzahlung im Dezember 2009 von 15.000 Euro und damit Abzug bei den Betriebsausgaben von 15.000 Euro im Jahr 2009.
bwd-Tipp: Der Abzug der kompletten Sonderzahlung 2009 funktioniert nur dann, wenn der Leasing-Gegenstand weiterhin dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist. Das ist der Fall, wenn
• der Leasing-Vertrag kürzer als 40 Prozent der Nutzungsdauer des Leasing-Gegenstandes ist oder
• die Grundmietzeit mehr als 90 Prozent der Nutzungsdauer des Leasing-Gegenstandes beträgt.