Die Verpflichtung des Nachweises der gesundheitlichen Unbedenklichkeit für die Beschichtung (Versiegelung oder Öle) wird bis zum Jahresende 2010 ausgesetzt. Das ist das Ergebnis von Gesprächen des ZDB, an denen auch die Bundesfachgruppe Estrich und Belag im ZDB teilnahm, mit dem Deutschen Institut für Bautechnik (DiBt). Es wurde vereinbart, dass der ZDB in die weitere Entwicklung eingebunden wird, heißt es in einer Pressemeldung des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes.