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Zulassungspflicht für Parkett

Entwarnung für Handwerker

 
04.02.2010
 

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Foto: Holzmann-Verlag

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Entwarnung für Parkettleger. Das Deutsche Institut für Bautechnik verschiebt die bauaufsichtliche Zulassungspflicht für Parkett- und Holzfußböden auf den 1. Januar 2011. Für den Handwerker bedeutet dies: Er muss seine Kunden nicht wie noch bis gestern von Industrie- und Handwerksverbänden empfohlen auf die fehlende Zulassung der verwendeten Lacke und Klebstoffe hinweisen.


Handwerker entlastet

Damit erfüllen sich erst einmal die Hoffnungen der Branche nach einer raschen Klärung des rechtsunsicheren Raumes, den auch der TKB-Vorsitzende Frank Gahlmann kürzlich im Video-Interview mit boden wand decke beklagt hat.

Ursprünglich hätte die Zulassungspflicht zum 1. März 2010 in Kraft treten sollen mit der Folge, dass Handwerker sich beispielsweise beim Verkleben von Parkett unter Umständen strafbar gemacht hätten. Tatsächlich gibt es nämlich bis heute keine einzigen Produkte am Markt, die bauaufsichtlich zugelassen sind.


Hersteller von Parkett- und Holzfußböden aber auch von Parkettklebstoffen und Parkettlacken sind nun aufgefordert, binnen Jahresfrist ihre Produkte entsprechend zertifizieren zu lassen. Problematisch könnte sich dabei erweisen, dass noch immer keine exakten Prüfkriterien beispielsweise für Parkettlacke vorliegen.
"Durch die Terminverschiebung werden sicherlich einige Versiegelungshersteller in die Lage versetzt, geprüfte Produkte anbieten zu können. Dennoch bleibt das Vorgehen des DIBt in dieser Angelegenheit höchst unbefriedigend, auch weil die Emissionsprüfungen recht zeitaufwendig und die Kapazitäten dafür sehr begrenzt sind", sagt Dr. David Reindl vom Versiegelungs- und Klebstoffhersteller Berger Seidle.


Jaso-Geschäftsführer Michael Schmid, der im Verband der Deutschen Parkettindustrie VDP den Bereich Technik verantwortet, kommentiert die Entscheidung differenziert: „Für die Parkettproduzenten ist die Terminverschiebung bis zum 1.1.2011 eine großzügige Regelung. Für uns stellt sich das Problem der Prüfkapazitäten nicht so sehr, zumal einige Produkte ohne weitere Prüfungen die baurechtliche Zulassung erhalten dürften. Man sollte bei dem ganzen Hin und Her aber nicht übersehen, dass die CE-Kennzeichnung ab dem 1. März 2010 weiterhin Gültigkeit hat. Außerdem hat die baurechtliche Zulassung auch sehr positive Effekte fürs Handwerk: Im Falle einer Geruchsreklamation kann der Handwerker zukünftig seine Zeugnisse für das Parkett, den Klebstoff und die Versieglung vorlegen und auf andere Verursacher verweisen.“


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