Verlegepraxis Bedenken anmelden bei Feuchtigkeit
Die Beweislast liegt beim Leger

Ein typisches Bild von einem verseiften Kleber. Deutlich sind die Löcher der Bau trocknung zu sehen.
Bild: Wollenberg
Kommt es am Boden zum Feuchteschaden, ist das Ausmaß oft beträchtlich. Dann sollte der Bodenleger nachweisen können, dass er die Prüfpflicht erfüllt hat – lesen Sie die Fortsetzung des vierten Teils der Serie „Bedenken anmelden“ aus bwd 1/10.