Verlegepraxis Bedenken anmelden bei Feuchtigkeit

Die Beweislast liegt beim Leger

 Die Beweislast liegt beim Leger

Ein typisches Bild von einem verseiften Kleber. Deutlich sind die Löcher der Bau trocknung zu sehen.
Bild: Wollenberg

Kommt es am Boden zum Feuchteschaden, ist das Ausmaß oft beträchtlich. Dann sollte der Bodenleger nachweisen können, dass er die Prüfpflicht erfüllt hat – lesen Sie die Fortsetzung des vierten Teils der Serie „Bedenken anmelden“ aus bwd 1/10.