Lacke und Klebstoffe stehen ab dem 1. März 2010 auf der Bauregeliste des Deutschen Instituts für Bautechnik (DiBT). Und das ohne Vorankündigung. Der Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik und wohl auch die Vertreter der Klebstoff- und Lackindustrie haben diese ebenso schnelle wie heimliche Entwicklung nicht erwartet, zumal die Voraussetzungen dafür fehlen. Es gibt derzeit offensichtlich noch kein bauaufsichtlich zugelassenes Oberflächenbehandlungsmittel. Ähnliches gilt für Bodenbelagklebstoffe. Und so kurzfristig ist das wohl kaum zu ändern. Hauptstreitpunkt: Das DiBt verlangt beispielsweise bei Lacken VOC-Prüfungen auf Eichenholz, um Wechselwirkungen aus der jeweiligen Verbindung mit dem Begleitstoff zu berücksichtigen. Gegenüber dem DiBT kritisierten Vertreter zahlreicher Prüflabore, dass die vorgestellte Prüfung von Oberflächenbehandlungsmitteln nicht dem internationalen Standard entspricht und wegen des Aufwandes mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden ist. Aber müssen den Parkettleger solche Querelen eigentlich interessieren? Leider ja! Dem Handwerker droht bei Einsatz nicht baurechtlich zugelassener Stoffe eine Ordnungsstrafe. Im Wiederholungsfalle begibt er sich in Gefahr, eine Straftat zu begehen. Das Handwerk hat umgehend eine Stellungnahme mit klaren Forderungen an das DiBt gesandt und die Industrie gebeten, ebenfalls tätig zu werden. Höchste Zeit, sonst ist am Ende der Handwerker der Kriminelle. Walter Pitt