Heute dreht Norbert Strehle den Spieß um. Normalerweise stellen die Zuhörer die Fragen, doch Punkt 13 Uhr sind es die Referenten, die von den Zuhörern knifflige Sachverhalte lösen lassen. Das Quiz „gefragt, gewusst, gewonnen“ war ein Novum auf dem Forum Handwerk, das bereits zum achten Mal stattfand und in den vergangenen Jahren insgesamt rund 5.000 Besucher in seinen Bann zog (mehr im bwd-Video). Trotz der parallel stattfindenden Bau knackte man diesmal sogar den Besucherrekord: Insgesamt lauschten gut 700 Zuhörer den Vorträgen.
Ebenfalls zum ersten Mal holte man für die von boden wand decke in Zusammenarbeit mit der Deutschen Messe AG veranstaltete Vortragsreihe eine Frau auf die Bühne. Bei Referentin Ulrike Bittorf ging es zum Thema Designbeläge zur Sache. Der Boom dieser Belagart ist ungebrochen. Laut Bittorf erwarten die Hersteller in den nächsten Jahren weitere Absatzsteigerungen von zehn bis 30 Prozent. Kein Wunder: Schließlich sind die niedrigen Einbauhöhen etwa für Renovierungen hervorragend geeignet. Nicht zuletzt deshalb ist der Liebling im Ladenbau längst im Wohnbereich angekommen. Und so verwundert es nicht, dass die Reihen voll waren, als die kesse Expertin ihre Zuhörerschaft über Eigenschaften und Besonderheiten dieser Bodenart informierte.
„Designbelag ist nicht Designbelag“, mahnte Bittorf und brachte erst einmal Ordnung in den Begriffsdschungel. Dabei unterschied sie zwischen heterogenen PVC-Designbelägen, geschäumten PVC-Designbelägen, mehrschichtigen, chlorfreiem Kunststoffbodenbelag und Designbelägen mit Klickverbindung (Planken). Natürlich sollte man auch wissen, wie heterogene Beläge aufgebaut sind. Die Komponenten: PUR-Versiegelung, Nutzschicht, Dekorschicht und Rückenschicht.
Rechtliche Fallen
Bei den Verlegemethoden von Designbelägen ging die Fachfrau auch auf rechtliche Fallstricke ein. „Herstellerangaben zur Verarbeitung und den einzusetzenden Klebstoffen sind zwingend einzuhalten“, appellierte Bittorf. Doch auch bei den Klebstoffempfehlungen lauern Gefahren. Bei den Worten „nur diese Klebstoffe sind einsatz- und verwendungsgeeignet“, sollte man ein gesundes Misstrauen entwickeln. „Wenn sie so etwas lesen, müssen sie stutzig werden“, warnte Bittorf. Die Absicherung, ob der Klebstoff zum Belag passt, sei immer schriftlich einzuholen.
Die Hinweise zur Untergrundvorbereitung brachte die Sachverständige auf eine simple Formel: „Je besser der Untergrund ist, desto besser können sie verlegen!“ Besonderes Augenmerk gelte diesen Arbeiten, denn „jede Welle nimmt Ihnen der Designbelag übel“. Bittorf riet bei der Verlegung zu einem Verlegeplan. „Beginnen Sie in der Raummitte und nicht irgendwo in der Ecke. Und achten Sie darauf: Designbeläge werden nicht verfugt und nicht verschweißt.“
Am Ende blieb den Zuhörern nur noch eine Frage: Wie viel Fuge ist zulässig? Da dies bei Designbelägen nicht geregelt ist, empfahl die Gutachterin, sich an den Werten im Merkblatt für Laminat des EPLF zu orientieren. Noch wichtiger sei es aber, eklatante Fugenbildungen im Vorfeld zu vermeiden: „Schäden müssen nicht sein – wenn Sie sich an das halten, was ich Ihnen heute gesagt habe.“
Zum zweiten Mal auf der Bühne in Hannover stand der Schweizer Experte Beni Lysser. Dass sein Vortrag wie alle anderen des Forums Handwerk auf die Sekunde genau startete, hatte er allerdings nicht der Präzision der Schweizer Uhrenkunst, sondern der Pünktlichkeit von Moderator Norbert Strehle zu verdanken. Dieser kündigte Lysser, der den 130. Vortrag in der Geschichte des Forums Handwerks hielt, standesgemäß an – wie immer natürlich nicht ohne eine große Portion Witz und Kompetenz.
Draußen läuft’s anders
Mit im Gepäck hatte Beni Lysser das Thema „Outdoorbeläge aus Holz“. „Die Nachfrage nach Outdoorbelägen nimmt zu“, konstantierte der Sachverständige. Weil dieser Bereich für Parkett- und Bodenleger ein interessantes Zusatzgeschäft ist, lohnte es sich gleich doppelt, die Ohren zu spitzen. So lauschten die Zuhörer aufmerksam, als der Experte des ISP versprach, dass im Outdoorbereich zwar „gute Preise“ zu holen seien, sich das Verlegewissen aus dem Innenbereich aber nicht eins zu eins auf den Außenbereich übertragen ließe. „Im Outdoorbereich herrschen andere Gesetze“, schwor Lysser seine Zuhörerschaft ein.
Da wäre zunächst das Thema Unterkonstruktion. Die wichtigste aller Regeln nach Lysser: „Das Wasser muss weg.“ Dafür braucht die Konstruktion das richtige Gefälle. Damit Regenwasser abfließen kann, muss dieses mindestens zwei Prozent betragen. Andernfalls führt das stehende Wasser zu Schäden.
Außerdem braucht es „eine ordentliche Fuge“ – damit die Unterkonstruktion austrocknen kann, muss für optimale Belüftungs- und Unterlüftungsmöglichkeiten gesorgt sein.
Doch welches Holz ist für Terrassen geeignet? Ob einheimisch oder tropisch, Laub- oder Nadelbaum – eine Vielzahl von Hölzern lässt sich im Outdoorbereich einsetzen. Vorausgesetzt, die Holzfeuchte übersteigt den Wert von 14 bis 18 Prozent zum Zeitpunkt der Montage nicht. Dass das in der Praxis oft vergessen wird, weiß Lysser allzu gut. „Oft treffe ich Holzfeuchten von 25 Prozent an. Trocknet das Holz aus, führt das zu großen Fugen, die nicht tolerierbar sind.“
Das Schwinden und Quellen von Holz ist natürlich auch draußen ein Thema, allerdings verhalten sich die Dinge im Freien genau umgekehrt. „Im Winter haben wir draußen die feuchte Zeit, in der das Holz quillt; im Sommer schwindet das Holz.“
Zu den Oberflächen gilt: Für welche sich der Endverbraucher auch entscheidet, nasses Holz ist immer rutschig – egal ob glatt oder gerillt. Und wenn die Diele schließlich nach einigen Regengüssen aufgeraut ist, sollte man bloß eines nicht machen: schleifen. „Raue Dielen müssen gebürstet werden, das ist das Einzige, was hilft“, weiß der Experte.
Von „Patzkes größtem Auftrag“ handelte die Geschichte zum Thema „Bodenlegen im Bestand“, mit der Manfred Krapp vor das Auditorium trat. Mit einer gehörigen Portion Ironie erzählte der Sachverständige und Fachgruppenleiter im ZVPF von einem Objekteur, der im echten Leben zwar nicht Patzke heißt, dessen Erlebnisse aber dennoch wahr sind.
Achtung vor Asbest
Der besagte Bodenleger Patzke ist knapp bei Kasse und so kommt es, dass er eine Ausschreibung ausfüllt, ohne auf die (wichtigen) Vorbemerkungen zu achten. Eine Besichtigung vor Ort hält der gute Mann erst gar nicht für notwendig. Als er schließlich den Auftrag erhält, ist der Schrecken vor Ort groß: Mehr als 700 Quadratmeter Altbeläge gilt es zu entfernen, darunter auch Flexplatten sowie Cushion-Vinyl-Beläge, die beide Asbest enthalten können. Erst ab Mitte der 80er durften solche Produkte nicht mehr eingebaut werden.
Auf die Gefahr, dass Klebstoffe und Altbeläge asbesthaltig sein können, wies Krapp in seinem Vortrag dezidiert hin. Diese sind zum Teil meldepflichtig – wie im Detail mit ihnen zu verfahren ist, vermitteln Schulungen der Innungen und der Verbände. „Asbesthaltige Bodenbeläge sind in den unterschiedlichsten Farben und Dekoren zu finden“, warnte Krapp. Ein deutlicher Hinweis auf Asbest ergebe sich durch die Rückseitenansicht.
Patzke jedenfalls baute die Beläge nach den Regeln der TRGS 519 „Asbest – Abbruch-, Sanierungs-, oder Instandhaltungsarbeiten“ aus und entsorgte sie dementsprechend. Die Kosten für ein Institut, das den Asbestgehalt prüfen sollte, gingen zu seinen Lasten, schließlich waren die Bodenbeläge ja jetzt sein Eigentum.
Statt den Altuntergrund zu schleifen und ihn mit einem Voranstrich zu versehen, verzichtete Patzke auf den Voranstrich – aus Kostengründen. Dabei darf gerade dieser nicht fehlen, weil er die Verbindung zwischen Altuntergrund und Neubelag gewährleistet. Durch Patzkes schlampige Arbeitsweise – er hatte nicht einmal die Restschichten vollständig entfernt – war auch kein Haftverbund zum Estrich vorhanden. Ihm blieb nichts anderes übrig, als es noch einmal richtig zu machen: Den vorhandenen Altestrich schleifen und mit einem Voranstrich versehen, die Fläche glattspachteln und die Verunreinigungen der Oberfläche beseitigen. So billig, wie Patzke sich den Auftrag ausgemalt hatte, kam er nicht davon. Doch letztlich hatte er Glück: Sein Auftraggeber bezahlte ihm die zusätzlichen Arbeitsstunden anstandslos. Und so wisperte Patzke seiner Frau am Abend ins Ohr: „Yes we can. Wir sind jetzt Objekteur.“ Elisabeth Göpel
elisabeth.goepel@holzmann-medien.de