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Verlegepraxis Bedenken anmelden bei Feuchtigkeit

Die Beweislast liegt beim Leger

 
Heft 2/2010
 
 Die Beweislast liegt beim Leger
Fotostrecke: (3 Bilder)
Ein typisches Bild von einem verseiften Kleber. Deutlich sind die Löcher der Bau trocknung zu sehen.
Bild: Wollenberg

Kommt es am Boden zum Feuchteschaden, ist das Ausmaß oft beträchtlich. Dann sollte der Bodenleger nachweisen können, dass er die Prüfpflicht erfüllt hat – lesen Sie die Fortsetzung des vierten Teils der Serie „Bedenken anmelden“ aus bwd 1/10.

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