In diesen Fällen hat sich der Untergrund aufgrund von Wärme- oder Feuchtigkeitsschwankungen bewegt, er hat sich vergrößert die Teile stoßen aneinander oder er ist geschwunden die Teile haben sich zusammengezogen. Im ersten Fall wird der aufgeklebte Bodenbelag in diesem Bereich eine Aufwölbung zeigen, die man in Fachkreisen auch als „Wurmfalte“ oder „Krampfader“ bezeichnet. Ziehen sich die Teile des Untergrundes zusammen, vergrößert sich der Zwischenraum, es entsteht entweder eine Mulde im Belag oder dieser reißt wenn er die Spannung nicht auffängt. Im Reklamationsfall ist es wichtig, um welche Art Fuge es sich handelt, bei Rissen, ob sie schon vor dem Verlegen vorhanden waren oder ob sie erst nachträglich entstanden sind zum Beispiel durch die weitere Austrocknung des Estrichs.
Bewegungsfugen zwischen Bauteilen dürfen grundsätzlich nicht mit einem Belag überdeckt, sondern müssen mit entsprechenden Profilen ausgebildet werden. Über Scheinfugen kann der Belag verlegt werden, wenn die Teile vorher mit Reaktionsharz kraftschlüssig verbunden worden sind. Wurde dieses versäumt oder war die Verbindung ungenügend, bewegt sich der vom Estrichleger in Flächen aufgeteilte Estrich, es entstehen Falten. Estrichteile müssen im Bereich von Rissen ebenfalls kraftschlüssig verbunden werden. Sind die Risse erst nach dem Verlegen des Bodenbelages entstanden, hat der Bodenleger den Schaden nicht zu vertreten. Ob Risse vor oder nach dem Verlegen entstanden sind, lässt sich leicht feststellen: In vorhandene Risse ist sichtbar Klebstoff oder Spachtelmasse gelaufen. Wie die Erfahrung zeigt, ist es ein Irrtum zu glauben, dass Bodenbeläge infolge ihrer Elastizität die oben dargestellten Bewegungen schadlos auffangen.
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